Einschulung 2024/2025
Liebe Eltern,
in diesem Schuljahr findet der „Tag der offenen Tür“ am 04.12.2023 statt.
Im Folgenden haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt:
Wann ist mein Kind schulpflichtig?
Ab dem 01. August 2024 beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht.
Welche Schule ist für uns zuständig?
In Abhängigkeit vom Wohnort ist für die zukünftigen Erstklässler:innen eine zugeordnete Grundschule für das Aufnahmeverfahren zuständig. Sie werden von Ihrer zuständigen Grundschule im November 2023 einen Brief mit allen Unterlagen zur Schulanmeldung erhalten. Die Anmeldung zum Schulbesuch hat stets an der zuständigen Schule zu erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, welche Schule Ihr Kind besuchen soll. Auch für Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch oder für Anträge zur Aufnahme an einer Förderschule ist die zugeordnete Schule zuständig.
Wann kann ich mein Kind anmelden?
Das Gespräch zur Schulaufnahme in diesem Schuljahr erfolgt persönlich mit Ihrem Kind in folgenden Zeiträumen:
Mittwoch 14.02.2024 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 15.02.2024 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 22.02.2024 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 23.02.2024 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Sorgeberechtigte, für deren Kinder wir die zuständige Grundschule sind, erhalten postalisch weitere Informationen.
Was ist beim Gesprächstermin zu beachten?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- Ausgefülltes Anmeldeformular zum Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr 2024/2025
- Teilnahmebescheinigung der Sprachstandfeststellung (erhalten Sie von der Kindertagesstätte Ihres Kindes)
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Interner Fragebogen der Grundschule „Bruno H. Bürgel“, wenn Ihr Kind bei uns die Schule besuchen soll
Die Unterlagen erhalten Sie mit dem Brief zur Schulanmeldung im November 2023 von Ihrer zuständigen Grundschule.
Muss mein Kind zur schulärztlichen Untersuchung?
Vor dem Schuleintritt besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam teilzunehmen. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie eine Rückstellung Ihres Kindes vom Schulbesuch beantragen möchten.
Soll mein Kind in einer Regel- oder in einer FLEX-Klasse beschult werden?
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Anmeldung wünschen können, ob Ihr Kind in einer FLEX- oder in einer Regelklasse beschult werden soll (der Wunsch ist rechtlich nicht bindend). Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die beiden unterschiedlichen Systeme zu informieren.
Wie erfolgt die Vergabe der Schulplätze?
Bei einer Übernachfrage einer Schule erfolgt die Vergabe der Schulplätze nach Entfernung. Dies bezieht sich auf den Schulweg nach Metern. Der Schulbezirk ist hierbei nicht relevant.
Wann erhalte ich die Information, in welche Schule mein Kind eingeschult werden wird?
Die Bescheide zur Schulaufnahme werden in Potsdam am 28. Mai 2024 versendet. Der erste Elternabend findet am 10. Juli 2024 statt. Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei der Schulanmeldung.
Einschulungsfeier 2020
Einen Einblick in die Einschulungsfeier am 8. August 2020 erhalten Sie unter https://www.buergel-grundschule.de/schulanmeldung-21-22/
Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind bald kennenzulernen!
Herzliche Grüße von
Hanna Kapp
Schulleiterin