Ev. Religion / LER
Allgemeine Informationen
Alle Schüler:innen haben die Möglichkeit, von Klasse 1 bis 6 freiwillig am Evangelischen Religionsunterricht teilzunehmen. Ab der sechsten Jahrgangsstufe wird das Fach LER (Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde) als Blockunterricht mit zwei Wochenstunden angeboten. In der fünften Jahrgangsstufe findet LER nicht statt.
Die Schüler:innen haben folgende Möglichkeiten:
1) Sie nehmen nur am LER-Unterricht in Klasse 6 teil.
2) Sie nehmen nur am Religionsunterricht teil.
3) Sie nehmen an beiden Fächern teil.
Die Teilnahme an einem der beiden Fächer, LER oder Religion, ist verpflichtend.
Das bedeutet, dass Schüler:innen, die in der 5. Klasse nicht am Religionsunterricht teilnehmen, im 6. Schuljahr verpflichtend am LER-Unterricht teilnehmen müssen.
Evangelischer Religionsunterricht
Der Evangelische Religionsunterricht, ein Angebot der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, steht allen Schüler:innen ab Klasse 1 offen. Dabei lernen sie verschiedene Religionen kennen und setzen sich intensiv mit dem Christentum auseinander. Über den Rahmenlehrplan hinaus bietet der Religionsunterricht stets Raum für die Fragen und Interessen der Schüler:innen. Kritische Äußerungen werden als Einladung verstanden, gemeinsam über Glauben nachzudenken und den eigenen Horizont zu erweitern. Der Religionsunterricht heißt alle willkommen – unabhängig von Konfession oder religiösem Bekenntnis.
LER (Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde)
Im verpflichtenden LER-Unterricht setzen sich die Schüler:innen mit zentralen Fragen des Lebens auseinander: Wer bin ich? Wie möchte ich leben? Was ist mir wichtig? Was kann ich tun? Gemeinsam diskutieren sie unterschiedliche Perspektiven zu lebensnahen Themen wie Freundschaft oder Glück und lernen dabei, ihre eigene Meinung zu formulieren und zu begründen.
LER wird bekenntnisfrei unterrichtet, was bedeutet, dass die großen Weltreligionen gleichberechtigt behandelt und nebeneinander betrachtet werden.
An- und Abmeldung
Die An- oder Abmeldung zum Religionsunterricht oder die Freistellung von LER sind rechtzeitig vor Ende des Unterrichts im Schulhalbjahr zum nächsten Schulhalbjahr schriftlich zu erklären (siehe Formulare).
Formulare
Formulare zur An- und Abmeldung Religion sowie zur Freistellung LER finden Sie in unserer Formularbox unter https://www.buergel-grundschule.de/formulare/
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG)
https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/informationen_zum_religionsunterricht_teil_1.pdf